Neue Antragsformulare für Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie vom LBA
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die Antragsformulare für Betriebsgenehmigungen in der speziellen Kategorie überarbeitet. Ziel der Überarbeitung ist die optimierte Bearbeitung der verschiedenen Anliegen. Ab sofort stehen folgende drei separaten Antragsformulare zur Verfügung:
- Antrag auf eine neue Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie
- Antrag auf Änderung einer bestehenden Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie
- Antrag auf Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie
Wann ist eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie notwendig?
Ein Antrag auf Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie wird notwendig, wenn die Anforderungen der offenen Kategorie nicht erfüllt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:
- Flüge in der Nähe von Menschenansammlungen geplant sind.
- Der Betrieb über 120 Meter Höhe hinausgeht.
- Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 25 kg eingesetzt werden.
- Gefährliche Güter transportiert werden sollen.
- Der Flugbetrieb außerhalb der Sichtweite (BVLOS) des Drohnenpiloten stattfindet.
Die neuen Formulare können auf der Website des LBA unter dem Bereich „Betriebsgenehmigungen“ gefunden werden und sind ab sofort für alle Anträge zu verwenden.
Bei Problemen oder Fragen zur Registrierung steht das LBA per E-Mail zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie schon ab 697€.