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Bestandsdrohnen bis 2kg dürfen bis 31.12.2023 ohne C2 Zertifizierung fliegen

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Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat die nationalen Ausnahmebestimmungen für Bestandsdrohnen bis 2 kg bezüglich des Mindestabstands zu unbeteiligten Personen beim gewerblichen Betrieb von Drohnen in der offenen Kategorie um weitere vier Monate verlängert. Somit bleiben die Regelungen zum Einsatz von Bestandsdrohnen bis einschließlich 31. Dezember 2023 gültig, sie sind jedoch weiterhin auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Gesetzestext des LBA