Willkommen im Shop der droneLIONS Academy
Haben Sie sich jemals gefragt, warum einige Drohnenpiloten eine bessere Ausbildung beim Fliegen haben als andere? Vielleicht liegt es daran, dass sie in ihrer Karriere oder ihre Leidenschaft oder in beides investiert haben. Werden Sie Mitglied der droneLIONS Academy und sparen Sie 30% bei jedem unserer Kurse. Zusätzlich erhalten Sie ein kostenloses 1:1 „Find your Segment“ Coaching, wenn Sie jetzt Mitglied werden.

Sie sind sich nicht sicher, wie Sie anfangen sollen? Wir sind nur einen Klick entfernt
Fernpilot A2 Drohnen-Lizenz
Unsere nächsten Kurse in Ihrer Region oder online:
-
Angebot!
A2 EU-Fernpilotenzeugnis Online-Kurs und Online-Prüfung
199,00€ -
Heidelberg – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Stuttgart – Intensivkurs Theorie & Praxis mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 (Dauer 2 Tage)
697,00€ -
Friedrichshafen – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Singen – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Winterthur – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Konstanz – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Flurlingen – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€ -
Sigmaringen – Online-Kurs mit Prüfung zum EU-Fernpilotenzeugnis A2 und Fernpraxis
397,00€
Referenzen
Einige unserer zufriedenen Kunden


Tagebuch
Neues aus der Drohnenwelt
Bestandsdrohnen bis 2kg dürfen bis 31.12.2023 ohne C2 Zertifizierung fliegen
LBA verlängert Drohnen-Regelungen für Bestandsdrohnen nach A2 bis 31. Dezember 2023.
Oberlandesgericht (OLG) Hamm entscheidet: Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit
Drohnenaufnahmen fallen nicht unter die Panoramafreiheit, entschied das OLG Hamm. Diese dürfen nicht frei verbreitet werden. Weitere Informationen in unserem Blog-Post.
Unzulässigkeit von Flugverboten durch Natur- und Landschaftsschutzsatzungen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) München hat entschieden, dass Natur- und Landschaftsschutzsatzungen keine Flugverbote verhängen dürfen. Die Zuständigkeit für Flugbeschränkungen liegt auf Bundesebene, so das Gericht. Diese Entscheidung wird voraussichtlich zu weiteren Diskussionen über den Schutz von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Luftverkehr führen. Eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise ist erforderlich, um eine ausgewogene Lösung zwischen Umweltschutzinteressen und den Anforderungen des Flugverkehrs zu finden. Weitere rechtliche Klarstellungen und mögliche Gesetzesänderungen sind zu erwarten.