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Unzulässigkeit von Flugverboten durch Natur- und Landschaftsschutzsatzungen

Unzulässigkeit von Flugverboten durch Natur- und Landschaftsschutzsatzungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) München hat entschieden, dass Natur- und Landschaftsschutzsatzungen keine Flugverbote verhängen dürfen. Die Zuständigkeit für Flugbeschränkungen liegt auf Bundesebene, so das Gericht. Diese Entscheidung wird voraussichtlich zu weiteren Diskussionen über den Schutz von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Luftverkehr führen. Eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise ist erforderlich, um eine ausgewogene Lösung zwischen Umweltschutzinteressen und den Anforderungen des Flugverkehrs zu finden. Weitere rechtliche Klarstellungen und mögliche Gesetzesänderungen sind zu erwarten.