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Häufige Fragen – FAQ
Welche "Drohnenführerscheine" gibt es?
Laut Verordnung (EU) 2019/947 gibt es zwei verschiedene Arten von Dokumenten für Steuerer von unbemannten Luftfahretsystemen = engl. Unmanned Aircraft Systems (UAS) in der Offenen Kategorie – den EU-Kompetenznachweis (A1/A3) und das EU-Fernpilotenzeugnis (A2). Beide sind 5 Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder durch Auffrischungskurse verlängert werden. Sie werden immer von der nationalen Luftfahrtbehörde ausgestellt (z.B. BAZL/FOCA in CH oder LBA in Deutschland)
Kann ich mit einem deutschen A2 eine Schweizer Betreiber ID erhalten oder umgekehrt?
Ja, das ist möglich und sogar nötig, wenn das UA beispielsweise in der Schweiz versichert und betrieben wird, der Fernpilot jedoch seinen A2 in Deutschland beim LBA oder einem anderen EASA Mitgliedsstaat erhalten hat. Massgeblich für die richtige Behörde, bei der man die Betreiber ID beantragt ist, wo die natürliche Person oder Firma (juristische Person) registriert ist. Bei der Piloten eID kommt es darauf an, in welchem Land der Fernpilot seinen Hauptwohnsitz hat.