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Regeln, Gesetze und Finanzen

Unzulässigkeit von Flugverboten durch Natur- und Landschaftsschutzsatzungen

Unzulässigkeit von Flugverboten durch Natur- und Landschaftsschutzsatzungen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) München hat entschieden, dass Natur- und Landschaftsschutzsatzungen keine Flugverbote verhängen dürfen. Die Zuständigkeit für Flugbeschränkungen liegt auf Bundesebene, so das Gericht. Diese Entscheidung wird voraussichtlich zu weiteren Diskussionen über den Schutz von Natur und Landschaft im Zusammenhang mit dem Luftverkehr führen. Eine ganzheitliche und koordinierte Herangehensweise ist erforderlich, um eine ausgewogene Lösung zwischen Umweltschutzinteressen und den Anforderungen des Flugverkehrs zu finden. Weitere rechtliche Klarstellungen und mögliche Gesetzesänderungen sind zu erwarten.

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Beeindruckend

Drohnen unterstützen den Schifffahrtsverkehr

Drohnen unterstützen den Schifffahrtsverkehr

In Singapur wurde vor kurzem getestet, wie  Drohnen Dokumente oder auch Medikamente zwischen Schiff und Festland transportieren können, um Abläufe zu beschleunigen oder gar komplette Anlegevorgänge zu vermeiden. Auch in Rotterdam fanden solche Flüge bereits statt....

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Ersatz für bemannte Luftfahrzeuge: Anavia aus Villmergen

Ersatz für bemannte Luftfahrzeuge: Anavia aus Villmergen

Der Helikopter von Anavia aus Villmergen soll künftig etwa im Vermessungs- oder Überwachungseinsatz bemannte Luftfahrzeuge ersetzen können. Zwar ist der Helikopter HT-100 der Anavia AG mit bis zu 120 km/h zwar nicht sehr schnell - doch die Tragkraft ist ordentlich....

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Segmentspezifisch

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Lustiges

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Von 2017 bis 2020 war nicopter GmbH vom Luftfahrtbundesamt (LBA) als Betriebs- & Prüfungsstätte der anerkannten Stelle DE.AST.001 UAVDACH-Services UG für die Kenntnisnachweisprüfung nach § 21d der LuftVO genehmigt. In dieser Zeit bildeten wir über 400 Piloten für die anschließend erfolgreich absolvierte Prüfung aus.
Seit Januar 2021 bieten wir nun Schulungen an, um den EU-Kompetenznachweis und das EU-Fernpilotenzeugnis zu erhalten. Als Regionalstelle der vom LBA benannten Stelle DE.PStF.010 UAVDACH-Services UG, nehmen wir auch die offizielle Prüfung für das EU-Fernpilotenzeugnis A2 nach neuester Verordnung (EU) 2019/947 ab.